Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 01. Januar 2022
Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte
können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
Allgemeines:
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und blickfeld – Daniel Geweke Medienproduktion. Bedingungen des Auftraggebers haben nur dann Geltung, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.
Auftragserteilung und Bestätigung:
Die Auftragserteilung soll schriftlich erfolgen. Unsere Angebote sind freibleibend. Liegt eine schriftliche Auftragsbestätigung vor, ergibt sich aus dieser der Auftragsinhalt und -umfang. Wir behalten uns die Annahme eines Auftrages ausdrücklich vor.
Kosten, Wetterrisiko, drehvorbereitende Maßnahmen:
Unsere Preisangaben sind in Euro exkl. der gesetzlichen MwSt. Die kalkulierte Arbeitszeit pro Drehtag beträgt max. 10 Stunden. Im vertraglich vereinbarten Preis sind alle Herstellungskosten, einschließlich einer Masterkopie, sowie die Rechteeinräumung am Filmwerk in dem gemäß Punkt „Urheberrechte, Verwertungsrechte“ vorgesehenen Umfang enthalten.
Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche des Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Die aus diesem Punkt anfallenden Zusatzkosten werden nach Beleg dieser Kosten in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der blickfeld zurückzuführen sind. Für die Herstellung eines Konzeptes, Storyboards oder Drehbuchs kann ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden. Der in diesem Vertrag vereinbarte Preis ist vom Auftraggeber auch dann zu entrichten, wenn er das Konzept, Storyboard oder Drehbuch nicht verfilmen lässt, bzw. vom Auftrag zurücktritt.
Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich den Abschluss einer bestimmten Versicherung, so hat er dies der blickfeld spätestens bei Auftragsbestätigung mitzuteilen und die Kosten hierfür zu tragen.
Wird ein Nachdreh erforderlich, ohne dass dieser durch grob fahrlässiges Verhalten oder Verschulden der blickfeld verursacht wurde, z.B, durch einen Geräte- oder Materialschaden, kann der Auftraggeber keinen Ersatz von anfallenden Reisekosten oder Verdienstausfall geltend machen.
Herstellung:
Vor-, bzw. Dreharbeiten beginnen frühestens nach Unterzeichnung des Werkvertrages. Wird ein Konzept, Storyboard oder Drehbuch bzw. vorbestehende Filmwerke oder Filmszenen vom Auftraggeber oder seinem Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt, sind die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte an die blickfeld zu übertragen.
Die künstlerische und technische Gestaltung des Werkes obliegt der blickfeld. Die blickfeld hat den Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten über Ort und vorgesehene Abläufe der Vorarbeiten, Aufnahmen und Nachbearbeitung zu unterrichten. Im Rahmen der Filmproduktion hat der
Auftraggeber bzw. sein Bevollmächtigter vor der Endfertigung des Films die Abnahme der Sichtungskopie vorzunehmen. Die Sichtungskopie kann per DVD zugesandt oder von der blickfeld
beim Auftraggeber vorgeführt oder online auf dem Server der blickfeld eingesehen werden. Nach einwandloser Abnahme der Sichtungskopie durch den Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten gilt die Umsetzung der Filmidee als gelungen.
Verlangt der Auftraggeber nach Abnahme des Werkes Änderungen des Werkes, so gehen diese Änderungen zu seinen Lasten. Die gewünschten Änderungen sind uns schriftlich mitzuteilen. Die blickfeld hat den Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen zu unterrichten. Die blickfeld ist verpflichtet und allein berechtigt, Änderungen vorzunehmen. Falls aus künstlerischen oder technischen Gründen gegenüber dem bereits genehmigten Konzept/Storyboard/Drehbuch Änderungsvorschläge seitens der blickfeld eingebracht werden, die zu Mehrkosten gegenüber dem vereinbarten Herstellungspreis führen, bedürfen sie der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers bzw. seines Bevollmächtigten. Nicht ausdrücklich genehmigte Mehrkosten können nicht geltend gemacht werden. Dies gilt für Änderungswünsche des Auftraggebers entsprechend.
Haftung:
Die blickfeld haftet dem Auftraggeber lediglich für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber:
Wurde der Werkauftrag erteilt und tritt der Auftraggeber ohne Verschulden seitens der blickfeld zurück, sind 30% des vereinbarten Honorars dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Beim Rücktritt in der Zeit nach dem 10. Tag vor Drehbeginn und Drehbeginn, sind 50% des vereinbarten Honorars dem Auftraggeberin Rechnung zu stellen. Tritt der Auftraggeber nach Drehbeginn zurück, sind 70% des vereinbarten Honorars dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Sollten die bereits getätigten Aufwendungen diese jeweilige Summe überschreiten, so sind diese zusätzlichen Aufwendungen ebenfalls zu erstatten.
Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der durch die Kündigung entstandene Ausfall geringer ist.
Bei Schulungen gelten folgende Bedingungen:
Die Stornierung muss per Post oder e-Mail eingehen.
Bei Absagen zum 14. Tag vor Schulungsbeginn ist die Stornierung gebührenfrei.
Bei Absagen von 13 Tagen bis 8 Tagen vor Schulungsbeginn fallen 50 % des vereinten Honorars an.
Sollte die Absage 7 Tage und später vor Schulungsbeginn erfolgen, so sind 100 % des Honorars fällig.
Die Stornierungsgebühren fallen auch an, wenn die Schulung nachgeholt wird.
Muss aus organisatorischen Gründen die Absage seitens der blickfeld erfolgen, so können keine über die Schulungsgebühren hinausgehen Ansprüche geltend gemacht werden.
Dem Kunden ist es gestatten, einen anderen Teilnehmenden am selben Termin zu stellen.
Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Werke bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum der blickfeld.
Zahlungsbedingungen:
Die Rechnungsbeiträge sind nach Rechnungserhalt fällig.
Bei Auftragsproduktionen unter 7000 Euro gilt:
1/2 bei Auftragserteilung, 1/2 bei Lieferung des Masters / Vollständiger Durchführung des Werkvertrages.
Bei Auftragsproduktionen über 7000 Euro gilt:
1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bis 5 Tage vor Drehbeginn, 1/3 bei Lieferung des Masters / Vollständiger Durchführung des Werkvertrages.
Bei Schulungen gelten folgende Zahlungsbedingungen: Bei Schulungen mit einen Auftragsvolumen unter 7000 € gilt: Bezahlung nach Beendung der Schulung.